Mitteilungen aus der Verbandsgemeinde Saarburg

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Aktualisiert: am 22.03.2010


Ortsbürgermeister

Leo Steinmetz

Auf dem Sprung 8

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Aus der Ortsgemeinderatsitzung am 10.03.2010

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 / PDF

Aus der Ortsgemeinderatsitzung am 20.01.2010

Pflichten für Hundehalter


Aus der Ortsgemeinderatsitzung am 10.03.2010


Eingangs der Sitzung ging der Vorsitzende nochmals auf das Sturmtief

„Xynthia“ ein und teilte den Ratsmitgliedern mit, das hier mehrere Schäden entstanden sind. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Ockfen waren fast den ganzen Sonntag über im Einsatz, um die Wirtschaftswege von umgestürzten Bäumen frei zu schneiden. Für ihren selbstlosen Einsatz bedankte sich der Vorsitzende beim Wehrführer.

Unter anderem sind auch mehrere Douglasien am Sportplatz umgestürzt und haben dabei das Geländer beschädigt. In diesem Bereich wurden schon des öfteren Bäume entwurzelt, wodurch dann bei laufendem Spielbetrieb neben den materiellen Schäden auch die Sportler gefährdet sind. Im Rat war man sich einig, hier weiteren Gefährdungen vorzubeugen und einen „Kahlschlag“ vorzunehmen. Die Douglasien sollen so schnell wir möglich gefällt und das Holz dann verwertet werden. Vom Erlös sollen dann neue, tiefwurzelnde Laubbäume angeschafft werden. Es wurde auch ein Vorschlag unterbreitet, einen Teil der Fläche einer „Naturverjüngung“ zu überlassen.

Der Verband der Deutschen Hängegleiter eV hat die Genehmigung zum Starten und Landen unterhalb des Bocksteins bis zum 31.01.2015 verlängert.

Der Vertrag mit der Fa. Innexio, die die Ortsgemeinde mit einem Glasfaserkabel an das Internet anbinden soll, ist von beiden Seiten unterzeichnet worden. Somit kann nach Aussage des Vorsitzenden schon ab Mitte des Jahres mit einem schnellen Internetzugang gerechnet werden.

Am 04.03.2010 wurde Ortsbürgermeister Steinmetz von den Bastel- und Strickfrauen ein Scheck in Höhe von 600 € überreicht. Das Geld soll für die restliche Neubepflanzung der Flächen an der Friedhofshalle verwandt werden. Der Vorsitzende möchte sich an dieser Stelle, auch im Namen des Ortsgemeinderates, nochmals recht herzlich bei den Damen des Bastel- und Strickkreises für ihre Spende, mit der sie Jahr für Jahr zur Dorfverschönerung beitragen, bedanken.

Der Vorplatz des Jugend-u. Bürgerhauses ist bis auf die Feinarbeiten fertig gestellt und die zur Verfügung stehenden Gelder sind so weit aufgebraucht. Es sind lediglich nur noch die kleineren Beete mit Erde zu verfüllen und mit Bäumen und Sträuchern anzupflanzen. Der historische Kelter wird noch in das untere freie Feld versetzt. Hier werden auch noch Weinreben angepflanzt um den Besuchern direkt den Eindruck eines Weinortes zu vermitteln. Die Arbeiten sollen möglichst in Eigenleistung durchgeführt werden.

Am 18.12.2009 wurde von der Polizeiinspektion und dem Ordnungsamt Saarburg eine Verkehrsschau in der Gemeinde durchgeführt. Hierbei wurde u.a. überprüft, ob die vorhandene Straßenbeschilderung ausreichend und den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung entspricht. Grundsätzlich müssen alle Innerortsstraßen, die hinter der letzten Bebauung als Wirtschaftsweg weiterführen, mit einem Schild „Verbot der Durchfahrt“ mit dem Zusatz “landwirtschaftlicher Verkehr frei“ versehen werden. Diese Maßnahmen sind wegen der Verkehrssicherungspflicht der Ortsgemeinde unabdingbar.

Von einigen Ratsmitgliedern wurde auf die mangelnde Sauberkeit des Jugend- und Bürgerhauses hingewiesen. Dem Vorsitzenden ist dieses Problem jedoch schon seit längerem bekannt. Es sei aber äußerst schwierig, eine Person zu finden, die bei der vorgegebenen Stundenzahl das Jugend- u. Bürgerhaus und die Friedhofshalle im gewünschten Umfang reinigt. Seitens des Gemeinderates wurde angeregt, zu prüfen, ob evtl. die Vereine, die das Jugend- u. Bürgerhaus die Woche über nutzen, gegen Entlohnung einzelne Räume zu reinigen. Hier müssten die Vereine aber erst angesprochen werden, ob sie hier dran interessiert sind.

Im weiteren Verlauf der nichtöffentlichen Sitzung befasste sich der Rat noch mit Bauangelegenheiten.

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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011


Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.04.2009 (GVBl. S. 162), am 20.01.2010 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde vom 16.02.2010 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt wurden HJ 2010 HJ 2011

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 432.680 Euro 440.560 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 536.965 Euro 542.645 Euro

Jahresüberschuss

Jahresfehlbetrag 104.285 Euro 102.085 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf 362.030 Euro 369.510 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf 437.265 Euro 443.545 Euro

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen - 75.235 Euro - 74.035 Euro

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro 0 Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro 0 Euro

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 Euro 0 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 10.800 Euro 6.500 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 98.050 Euro 6.500 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 87.250 Euro 0 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 87.250 Euro 0 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 21.580 Euro 17.570 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

(ohne Kredite zur Umschuldung) - 65.570 Euro -17.570 Euro

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 460.080 Euro 376.010 Euro

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 556.895 Euro 467.615 Euro

Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr - 96.815 Euro - 91.605 Euro


§ 2

Gesamtbetrag der Kredite

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

HJ 2010 HJ 2011

zinslose Kredite auf 0 Euro 0 Euro

verzinste Kredite auf 87.250 Euro 0 Euro

zusammen auf 0 Euro 0 Euro


§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

HJ 2010 HJ 2011

0 Euro 0 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beträgt

0 Euro 0 Euro


§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

HJ 2010 HJ 2011

1) für die Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 320 v. H. 320 v. H.für die bebauten und unbebauten

Grundstücke (Grundsteuer B) 320 v. H. 320 v. H.

2) für die Gewerbesteuer 352 v. H. 352 v. H.

3) Hundesteuer

für den ersten Hund 48 EUR 48 EUR

für den zweiten Hund 84 EUR 84 EUR

Für jeden weiteren Hund 108 EUR 108 EUR


§ 5

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert Gesetz vom 02.03.2006 (GVBl. S. 57), für ständige Gemeindeeinrichtungen einschl. des Fremdenverkehrsbeitrages werden wie folgt festgesetzt:

Gebühren für die Inanspruchnahme der Friedhofseinrichtungen und -anlagen nach der Gebührensatzung der Ortsgemeinde Ockfen

HJ 2010 HJ 2011

1. Überlassung einer Reihengrabstätte/Urnen-Reihengrabstätte

Reihengrabstätte

a) für Bürger der Ortsgemeinde 450 EUR 450 EUR

b) für Auswärtige 650 EUR 650 EUR

Urnen-Reihengrabstätte

a) für Bürger der Ortsgemeinde 600 EUR 600 EUR

b) für Auswärtige 800 EUR 800 EUR

2. Überlassung oder Wiedererwerb einer Familiengrabstätte) Einzelgrab

aa) für Bürger der Ortsgemeinde 700 EUR 700 EUR

ab) für Auswärtige 850 EUR 850 EUR

b) jede weitere Grabstelle

ba) für Bürger der Ortsgemeinde 700 EUR 700 EUR

bb) für Auswärtige 850 EUR 850 EUR

3. Überlassung oder Wiedererwerb einer Urnen-Familiengrabstätte

a) für Bürger der Ortsgemeinde 800 EUR 500 EUR

b) für Auswärtige 1.000 EUR 1.000 EUR

Jede weiter Grabstätte

a) für Bürger der Ortsgemeinde 850 EUR 850 EUR

b) für Auswärtige 1.000 EUR 1.000 EUR

4. Grabherstellung

a) Leichenbeisetzung

bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

- bei Bürgern der Ortsgemeinde:

tatsächliche Kosten der Grabherstellung + 30,00 EUR Unkostenpauschale (für Gebäude, Material, Gerätestellung)

- bei Auswärtigen:

tatsächliche Kosten der Grabherstellung + 50,00 EUR Unkostenbauschale ab dem vollendeten 5. Lebensjahr

- für Bürger der Ortsgemeinde:

tatsächliche Kosten der Grabherstellung + 80,00 EUR Unkostenpauschale

- für Auswärtige:

tatsächliche Kosten der Grabherstellung + 150,00 EUR Unkostenpauschale

b) Urnenbeisetzung

- für Bürger der Ortsgemeinde:

tatsächliche Kosten der Grabherstellung + 80,00 EUR Unkostenpauschale

- für Auswärtige:

tatsächliche Kosten der Grabherstellung + 150,00 EUR Unkostenpauschale

Sonn- und Feiertagszuschläge werden je nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen erhoben.

5. Ausgrabungen und Umbettungen

Gebühren werden in Höhe des tatsächlichen Aufwandes erhoben.

6. Benutzung von Leichenhallen

a) Aufbewahrung einer Leiche für Bürger

aus der Ortsgemeinde 80 EUR 80 EUR

b) Aufbewahrung einer Urne für Bürger

aus der Ortsgemeinde 70 EUR 70 EUR

c) Auswärtige Leiche und Urne 140 EUR 140 EUR Im Übrigen wird auf die Regelungen der Gebührensatzung verwiesen.


§ 6

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 01.01.

des Vorjahres 516.342 EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorjahres 473.102 EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des 1. Haushaltsjahres 368.817 EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des 2. Haushaltsjahres 266.732 EUR


§ 7

über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen sind im Sinne von § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO erheblich, wenn im Einzelfall der Haushaltsansatz um mehr als 10 v.H. und um mehr als 500 Euro überschritten wird.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

nachrichtlich:

Von dem eingeplanten Kreditbetrag 2010 i. H. v. 87.250 EUR wurde gem. § 95 Abs. 4 und § 103 Abs. 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) ein Teilbetrag i. H. v. 64.450 EUR aufsichtsbehördlich genehmigt.

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind

oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg oder dem Bürgermeister geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 08.03. bis 16.03.2010 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Zimmer 45, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr, donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.30 bis 18.30 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr öffentlich aus.

Ockfen, den 23.02.2010

Ortsgemeinde Ockfen

gez. Leo Steinmetz, Ortsbürgermeister

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Aus der Ortsgemeinderatsitzung am 20.01.2010


In seiner jüngsten Sitzung befasste sich der Ortsgemeinderat Ockfen unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Steinmetz mit folgenden Themen:

Ehrung von Hans-Jürgen Klein für seine langjährige Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Ockfen

Bürgermeister Leo Lauer informierte den Ortsgemeinderat über die allgemeine Finanzsituation der Ortsgemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde. Gleichzeitig ging er auf die Vorteile eines Doppelhaushaltes ein. Der Ortsgemeinderat Ockfen beschloss einen Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2010/2011. Der Ergebnishaushalt 2010 wird mit einem geplanten Fehlbedarf von 104.285 Euro, Haushaltsjahr 2011 mit 102.085 Euro abschließen. Ursächlich hierfür sind Ertragsminderungen im Bereich Steuern. Der Fehlbedarf führt zur Minderung des Eigenkapitals. Im Haushaltsjahr 2010 wurden im Investitionsbereich zwölf Maßnahmen und im Haushaltsjahr 2011 insgesamt vier Maßnahmen eingestellt. Für 2010 sind dies insbesondere die Breitband-Internet-Verkabelung, Anlegung eines Urnengrabfeldes und die Erweiterung der Straßenbeleuchtung. Zur Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2010 ein Kreditbedarf von 87.250 Euro geplant. Ortsbürgermeister Steinmetz bedankte sich abschließend bei Gilbert Schellen (Finanzabteilung) für die erarbeitete Kurzfassung des Haushaltsplanes (Gegenüberststellung der Haushaltsansätze 2009 bis 2011), die sich als wesentliche Vereinfachung bei der Planberatung und Beschlussfassung erwies.

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Pflichten für Hundehalter

Leo Steinmetz / 03.11.2009

In der Ortsgemeinde Ockfen häufen sich die Beschwerden über freilaufende Hunde.

Es wird nochmals auf die generelle Anleinpflicht von Hunden innerhalb der bebauten Ortslage auf allen öffentlichen Wegen und Anlagen hingewiesen. Außerhalb der bebauten Ortslage sind Hunde auf den öffentlichen Wegen an zuleinen, sobald sich andere Personen nähern. Ebenfalls sind die durch Hunde verursachten Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen und Anlagen unverzüglich durch den Hundehalter bzw. Hundeführer zu beseitigen. Auf dem Friedhof und dem Kinderspielplatz sind Hunde generell nicht gestattet. Zuwiderhandlungen gegen vorgenannte Regelungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.


Leo Steinmetz / Ortsbürgermeister

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